STROMSTEUER
Die Stromsteuer wird vom Endverbraucher für den Empfang von elektrischem Strom entrichtet. Sie ist eine Verbrauchssteuer und unterliegt einer bundesgesetzlichen Regelung und Überwachung.Der Aspekt der Verbrauchssteuer liegt darin begründet, dass elektrischer Strom zum Zeitpunkt der Entnahme eine Ware ist. Somit kommt diese Ware in den freien Verkehr und wird im Endeffekt verbraucht, verwertet. Die Stromsteuer wird praktisch nicht direkt vom Stromverbraucher gezahlt, da dies verwaltungstechnische Gründe hat. Daher berechnen Stromversorger die einzubehaltende Stromsteuer und leiten diese weiter.



