DURCHLEITUNG
Unter dem Begriff Durchleitung versteht sich die "Beförderung" von Strom. Der Netzbetreiber sorgt für die Durchleitung des Stroms. Natürlich ist die Durchleitung nicht kostenlos. Der Endverbraucher bezahlt die Durchleitungsgebühren in seiner Stromabrechnung. Einige Netzbetreiber weißen die Durchleitungsgebühr gesondert auf der Rechnung aus. Andere beziehen diese Gebühren in den monatlichen Grundpreis ein, den der Kunde bezahlt.Auch durch einen Wechsel zu einem neuen Stromanbieter entfällt die Durchleitungsgebühr nicht. Der örtliche Stromversorger stellt dem neuen Stromanbieter, der in der Regel keine eigenen Netze besitzt, diese Gebühren in Rechnung.



