BRAUNKOHLENSCHUTZKLAUSEL

Die Braunkohlenschutzklausel wird durch das Energiewirtschaftsgesetz definiert. Ziel der Braunkohlenschutzklausel ist, den Absatz der in den ostdeutschen Bundesländern geförderten Braunkohle zu unterstützen. Gemäß der Braunkohlenschutzklausel müssen 70% der in den neuen Ländern verbrauchten Energie durch Verbrennung von Braunkohle erzeugt werden. Die Braunkohlenschutzklausel ist in Verbindung mit den großen finanziellen Investitionen in den Braunkohletagebau und in Braunkohlekraftwerke zu sehen, die in den Folgejahren der Deutschen Wiedervereinigung aus politischen Gründen realisiert wurden.

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